TRENDEAtlas der Sultane · Kriege, Schlachten und Verträge

Vertrag von Kars

Vertrag · 1921

Der Vertrag von Kars wurde am 13. Oktober 1921 in Kars geschlossen und am 11. September 1922 in Jerewan ratifiziert. Er regelte den Grenzverlauf zwischen der Türkei und Sowjetrussland und die Zugehörigkeit von Nachitschewan zur Aserbaidschanischen SSR. Der Vertrag ist bis heute in Kraft und betrifft auch die heutigen kaukasischen Nachfolgestaaten der Sowjetunion: Georgien, Armenien und Aserbaidschan. Er ist de jure ein Freundschaftsvertrag und wurde zwischen der Armenischen SSR, der Aserbaidschanischen SSR und der Georgischen SSR auf der einen Seite und der Türkei (vertreten durch die Regierung der Großen Nationalversammlung der Türkei) auf der anderen Seite geschlossen.

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Der im Vertrag von Moskau vom 16. März 1921 vereinbarte sowjetisch-türkische Grenzverlauf wurde durch die formelle Zustimmung der kaukasischen Sowjetrepubliken unter Annullierung aller vorheriger Territorialverträge festgeschrieben. Im Vertrag wurde außerdem geregelt, dass Nachitschewan einen Autonomiestatus erhält und Teil der Aserbaidschanischen SSR wird. Die Türkei trat Adscharien und damit die Hafenstadt Batumi an Georgien ab unter der Bedingung, dass der Türkei freier Zugang zum Hafen von Batum und der Bevölkerung Adschariens ein großes Maß an lokaler Autonomie gewährt wird. Im Gegenzug gewann die Türkei endgültig die Kars-Ardahan-Region (im Vertrag von Alexandropol vom 2.

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Fand unter der Herrschaft von Mustafa Kemal Atatürk (1923–1938) statt. Mustafa Kemal Atatürk

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Text: Wikipedia (CC BY-SA 4.0), für den Atlas bearbeitet.