TRENDEFRAtlas der Sultane · Glossar

Begriff · Reformen und Spätzeit

Konstitutionelle Perioden

Auch: Meşrutiyet, Erste und Zweite Konstitutionelle Periode

Eine Regierungsform, in der die Befugnisse des Herrschers durch eine Verfassung und ein gewähltes Parlament begrenzt sind.

Die Zeit von der Verkündung der Verfassung am 23. Dezember 1876 bis zur Vertagung des Parlaments am 13. Februar 1878 heißt Erste Konstitutionelle Periode. Die Zeit nach der erneuten Einberufung des Parlaments am 23./24. Juli 1908 heißt Zweite Konstitutionelle Periode.

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Verwandte Begriffe

Quelle: TDV-Enzyklopädie des Islam, Artikel „MEŞRUTİYET“ (türkisch); Text für den Atlas gekürzt.