TRENDEFRAtlas der Sultane · Glossar
Begriff · Finanzen und Wirtschaft
Auch: İltizam, Mukataa, Mültezim
Die Vergabe des Rechts, eine staatliche Steuereinnahme gegen einen festen Betrag einzuziehen.
Wer dieses Recht übernahm, hieß Mültezim; er zahlte dem Staat den vereinbarten Betrag und trieb die Steuer selbst ein. Die Steuerpacht, heute vielleicht als eine Art Privatisierung der Besteuerung zu bezeichnen, verbreitete sich nach dem 17. Jahrhundert mit dem Niedergang des Timarsystems. Die so bewirtschafteten Einnahmeeinheiten hießen Mukataa.
Quelle: TDV-Enzyklopädie des Islam, Artikel „İLTİZAM“ (türkisch); Text für den Atlas gekürzt.