TRENDEFRAtlas der Sultane · Glossar

Begriff · Finanzen und Wirtschaft

Steuerpacht

Auch: İltizam, Mukataa, Mültezim

Die Vergabe des Rechts, eine staatliche Steuereinnahme gegen einen festen Betrag einzuziehen.

Wer dieses Recht übernahm, hieß Mültezim; er zahlte dem Staat den vereinbarten Betrag und trieb die Steuer selbst ein. Die Steuerpacht, heute vielleicht als eine Art Privatisierung der Besteuerung zu bezeichnen, verbreitete sich nach dem 17. Jahrhundert mit dem Niedergang des Timarsystems. Die so bewirtschafteten Einnahmeeinheiten hießen Mukataa.

Verwandte Begriffe

Quelle: TDV-Enzyklopädie des Islam, Artikel „İLTİZAM“ (türkisch); Text für den Atlas gekürzt.