TRENDEFRAtlas der Sultane · Glossar
Begriff · Herrschaft und Zentralverwaltung
Auch: Scheichülislam, Mufti
Das Oberhaupt des Gelehrtenstandes im Osmanischen Reich und höchste Instanz für Fatwas in religiösen und rechtlichen Fragen.
Die Ernennung Molla Fenârîs zum Mufti von Bursa 1425 gilt allgemein als Beginn des Amtes bei den Osmanen. Die Şeyhülislams gaben Fatwas zu wichtigen Entscheidungen, von Kriegserklärungen bis zur Absetzung eines Sultans. In den ersten Jahren der Republik wurde das Amt in ein Ministerium für religiöse Angelegenheiten und Stiftungen umgewandelt, das 1924 ebenfalls abgeschafft wurde.
Quelle: TDV-Enzyklopädie des Islam, Artikel „ŞEYHÜLİSLÂM“ (türkisch); Text für den Atlas gekürzt.