TRENDEFRAtlas der Sultane · Glossar
Begriff · Herrschaft und Zentralverwaltung
Auch: Großherrliches Handschreiben
Ein vom Sultan eigenhändig geschriebener Befehl oder Vermerk.
Auf wichtige Fermane und Berate schrieb der Sultan eigenhändig einen Befehl wie „Man handle danach“. Auch seine Entscheidung über die Vorlagen des Großwesirs wurde als Hatt-ı Hümayun notiert. Das Dokument von 1839, mit dem die Tanzimat begann, heißt eigentlich Hatt-ı Hümayun von Gülhane.
Quelle: TDV-Enzyklopädie des Islam, Artikel „HATT-ı HÜMÂYUN“ (türkisch); Text für den Atlas gekürzt.