TRENDEFRAtlas der Sultane · Glossar
Begriff · Gesellschaft
Auch: Zimmi, Schutzbefohlene
Nichtmuslimische Untertanen des islamischen Staates, durch einen Schutzvertrag (Dhimma) geschützt und zur Dschizya verpflichtet.
Leben, Eigentum und Religionsfreiheit der Dhimmis garantierte der Staat; dafür zahlten sie die Dschizya und leisteten keinen Militärdienst. Im Osmanischen Reich lebten die Dhimmis im Millet-System, ihren eigenen Gemeinschaften zugeordnet. Tanzimat und Reformedikt führten die Gleichheit der Untertanen ein.
Quelle: TDV-Enzyklopädie des Islam, Artikel „ZİMMΓ (türkisch); Text für den Atlas gekürzt.